Der Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge an Gebäuden wird zukünftig gefördert. Möglich wird dies durch die vom EU-Parlament überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Jedoch weicht die neue Richtlinie vom ursprünglichen Vorschlag der EU-Komission ab. Alle neuen und grundlegend sanierten Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen müssen zukünftig mit der entsprechenden Vorverkabelung ausgestattet werden, um den nachträglichen Einbau von Ladestationen für alle Parkplätze zu ermöglichen. Für alle neuen und grundlegend sanierten Geschäftsgebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen gilt dies für 20 Prozent aller Parkplätze.
Des weiteren muss an Geschäftsgebäuden mindestens ein Ladepunkt installiert sein und auch verfügbar gemacht werden. In der Richtlinie ist zudem vorgesehen, dass sämtliche Mitglieder der EU bis zum 1. Januar 2025 Vorschriften für die Installation einer Mindestanzahl von Ladepunkten für alle Geschäftsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen festlegen. Zudem muss die Einrichtung von Ladestationen in Gebäuden vereinfacht werden. Hier hat das EU-Parlament vor die Genehmigungsverfahren im Auge.
„By renovating and making our buildings in Europe smarter, we are attaining several simultaneous objectives: lower energy bills, better health, protection of the environment and reduction of our emissions in the EU, given that over a third of these are produced by buildings. And as technology has blurred the distinction between sectors, we are also establishing a link between buildings and e-mobility infrastructure, and helping stabilize the electricity grid. Another building block of the Energy Union has been laid today, let us continue ahead.“ – Maroš Šefčovič, Vice-President Energy Union
Ganz offiziell ist die neue Richtlinie noch nicht. Der formale Ablauf gilt eingehalten zu werden. Hierzu muss der Ministerrat der überarbeiteten Richtlinie noch formal zustimmen, ehe der Text wenig später im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die Richtlinie dann in Kraft. Ab dann haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: europa.eu – Commission welcomes final vote on energy performance of buildings